Auswertung der Berichte über die im Jahr 2006 in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde

Seit dem 1. Januar 2003 ist das Hundegesetz für das Land NRW (LHundG NRW) in Kraft. Das Gesetz legt für die Haltung gefährlicher, näher bestimmter und großer Hunde besondere Pflichten und für den Umgang mit diesen Hunden Verhaltungsanforderungen fest. Das LHund NRW soll zu einem Rückgang der Beißvorfälle in NRW führen und die Hundehalterinnen und Hundehalter zu einem sachkundigen und verantwortungsvolleren Umgang mit ihren Hunden motivieren.

Da sich die Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von Hunden und bestimmten Hunderassen verändern, hat der Gesetzgeber angeordnet, die Auswirkungen des Landeshundegesetzes NRW nach einem Erfahrungszeitraum von fünf Jahren zu überprüfen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seiner „Kampfhunde-Entscheidung“ vom 16. März 2004 den an Rassekataloge anknüpfenden Bundesgesetzgeber verpflichtet, die weitere Entwicklung und insbesondere das Beißverhalten von Hunden zu beobachten, zu überprüfen und zu bewerten. Um eine entsprechende Überprüfung und Bewertung des LHundG NRW vorzubereiten, wurden die für den Vollzug zuständigen Kommunen gebeten, kalenderjährlich bestimmte Informationen im Zusammenhang mit dem Vollzug des LHundG NRW zu erfassen und zu berichten. Die Berichte wurden von den Bezirksregierungen zusammengefasst und dem MUNLV übermittelt.

Das Datenmaterial erstreckt sich auf die behördlich erfassten, im LHundG NRW geregelten Hunde, differenziert nach deren Gefährdungspotential. Erfasst wurden amtlich gemeldete Beißvorfälle, positive und negative Entscheidungen über die Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht sowie straf- und bußgeldrechtliche Verstöße. Danach ergibt sich für NRW im Jahr 2006 folgendes Bild:

Zur kompletten Auswertung >>>>

Hier das gesamte PDF Hundebericht NRW 2006, 27.03.2007.pdf zum Download.

Landeshundegesetz (LHundG) NRW
Mit Wirkung vom 01.01.2003 ist das neue LHundG NRW in Kraft getreten.
Gleichzeitig ist die Landeshundeverordnung außer Kraft getreten.

Unter folgendem Link kann das Gesetz runtergeladen werden:
LHundG NRW

Ein weiteres Besipiel dafür, dass man mit Recht nicht von gefährlichen Hunderassen, sondern, nur von gefährlichen Hunden ALLER RASSEN sprechen kann.