R.A.D.-Regelung gegen Aggressive Tiere in den Niederlanden.

Wer einen Hund hat, der "pitbullartig" ist (dazu zählen Bullterrier, Pitbulls, American Staffordshire Terrier. Cane Corso, Dogo Canario, Alano, American Bulldog u.a.) sollte nicht in die Niederlande fahren. Ausnahme nur, wenn er FCI Papiere hat.

Wenn Hunde ohne FCI Papiere angetroffen werden, können Sie, und das kommt zur Zeit regelmäßig vor, sofort beschlagnahmt werden, werden in ein Lager verbracht und können, ohne dass sie etwas getan haben, getötet werden. Grundlage ist die RAD (Regeling aggressive Dieren)

Pitbullartige Hunde, die keinen Stammbaum nachweisen können, werden in einem sogenannten, durch das Ministerium für Landbau und Fischerei (LNV) errichteten, Laser-Asiel untergebracht. Der Hund verbleibt dort bis zur Urteilsverkündung. Bis dahin kann ein halbes Jahr vergehen. Der Eigentümer darf keinen Kontakt zum Hund unterhalten.

Die Forderung des Staatsanwalts entspricht dem Pitbullgesetz von 1993, was bedeutet, dass der Hund aus dem Verkehr gezogen wird. Den Halter erwartet eine Geldbuße oder Gefängnisstrafe und der Hund wird getötet.

DIES BETRIFFT NICHT NUR HOLLÄNDER, SONDERN AUCH TOURISTEN.

Dies wurde von der niederländischen Botschaft bestätigt.

FCI - Fédération Cynologique Internationale

Die Fédération Cynologique Internationale ist die Weltorganisation der Kynologie.
Sie umfasst zur Zeit 84 Mitglieds- und Partnerländer (nur ein Verband pro Land), welche ihrerseits eigene Ahnentafeln ausstellen und die Richter ausbilden.
Die F.C.I. garantiert innerhalb ihrer Organisation die gegenseitige Anerkennung der Abstammungsurkunden (Pedigrees) der Länder, wie auch der Richter.

Oft ist es hier unklar, wie die FCI Papiere sich von den VDH Papieren unterscheiden, oder in wie weit hier das eine das andere ersetzen könnte.

Der VHD als Mitglied im FCI stellt auch Anerkennung für das Ausland aus.
Die Auslandsanerkennung ist ein vom VDH ausgestelltes Zertifikat, das benötigt wird, um einen Hund bei einem ausländischen Dachverband eintragen zu lassen, z. B. wenn der Hund ins Ausland verkauft werden soll.

Trotz des Dachverbandes FCI ist das VDH Papier nicht in den Niederlanden anerkannt als FCI-Stammbaum und kann vor einer Beschlagnahme der pitbullartigen Hunde schützen.
Dies wurde uns auch in einer Mail vom VDH mitgeteilt.

Sehr geehrter Herr Heise,

damit der Hund beim jeweiligen Dachverband eingetragen werden kann, wird eine Anerkennung für das Ausland benötigt. Trotz des VDH und FCI-Logos wird die Auslandsanerkennung vom Dachverband verlangt, da auf diese Weise Ahnentafel-Fälschungen ausgeschlossen werden können.

Folgende Unterlagen werden benötigt:
- die original Ahnentafel des Hundes
- die Adresse des neuen Hundebesitzers
- Verkaufsdatum
- bei Beantragung der Auslandsanerkennung durch den Züchter des betreffenden Hundes belaufen sich die Gebühren auf EUR 40,00 pro Ahnentafel

- bei Beantragung der Auslandsanerkennung durch den neuen Hundebesitzer oder Wiederverkäufer belaufen sich die Kosten auf EUR 60,00

- Bezahlung in bar, per Scheck oder Überweisung auf unser Konto der
Stadtsparkasse Dortmund
Kontonummer: 1 165 690
BLZ: 440 501 99

Verwendungszweck: Auslandsanerkennung

Swift-Code: DORTDE 33
IBAN-Nr.: DE64 4405 0199 0001 165690

Mit freundlichen Grüßen

Annika Karneil
Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V.
Westfalendamm 174 - 44141 Dortmund - Germany
Tel.: (00 49/2 31) 5 65 00-29 - Fax: (00 49/2 31) 59 24 40

Internet: http://www.vdh.de

Zur ausführlichen Information stehen hier folgende Dokumente zum Download bereit:

Hier auch noch einmal die Regel ausführlich in niederländisch (inkl. der Entstehung) auf der Seite aller Staatsregelungen:
Hier suchen nach Regeling agressieve dieren (geldend op: 18-03-2008), es ist die „Ministeriële regelingen” Nr. 28 oder nach dem damligen Verantwortlichen:
De Staatssecretaris van Landbouw, Natuurbeheer en Visserij,
J.D. Gabor
und man kommt zu allen wichtigen Informatonen und dem aktuellen Stand 18.3.2008:
http://wetten.overheid.nl

R.A.D.-Regel - deutsche Übersetzung (1.2.1993, Kurzform)

R.A.D.-Regel - deutsche Übersetzung (3.8.2005, Weisung bezüglich der Ausnahme für Hunde mit anerkanntem FCI-Stammbaum )

GEZONDHEIDS- EN WELZIJNSWET VOOR DIEREN - Gesetz für Gesundheit und Wohlergehen der Tiere (Kapitel 3, 5 und 9)

GEZONDHEIDS- EN WELZIJNSWET VOOR DIEREN - (24.9.1992, niederländisch)

REGELING AGRESSIEVE DIEREN - (1992, niederländisch)

Wijziging Regeling agressieve dieren in verband met het uitzonderen van honden met een FCI erkende stamboom - (2005, niederländisch)