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7.3.2008 Schweiz: Zürcher Kantonsrat will kein Verbot von Kampfhunden

Bewilligungspflicht ausreichend
Nach der Zürcher Regierung spricht sich auch das Kantonsparlament gegen ein Verbot von Kampfhunden aus. Es hält die vorgesehene Bewilligungspflicht für ausreichend. Auch sonst änderte der Rat nichts am Gesetzesvorschlag der Regierung. Die Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunde sowie die Kontrollen derselben seien sinnvoller als ein totales Verbot, hiess es am Montag, als der Rat das neue Hundegesetz beriet.
Ein generelle Verbot von Kampfhunden hatten EDU-Parlamentarier Michael Welz (Oberembrach) und EVP-Vertreter Thomas Ziegler (Elgg) in einem Änderungsantrag gefordert. Kampfhunde, die gar nicht existieren, würden auch nicht beissen, argumentierte Ziegler. Unterstützung erhielten die beiden Antragsteller von den eigenen Fraktionen, aber auch von zahlreichen Vertretern aus anderen Parteien. So stellte sich etwa Maleica- Monique Landolt (GLP, Zürich) auf den Standpunkt, in einer urbanen Gesellschaft gebe es grundsätzlich keinen Platz für Kampfhunde.
Schwierige Rassenbestimmung
Mit 48 zu 113 Stimmen unterlagen die Verfechter des Kampfhundeverbots mit ihrem Antrag aber deutlich. Ein Verbot banne die Gefahr für die Bevölkerung viel weniger, als wenn sorgfältig geprüft werde, wer einen potenziell gefährlichen Hund halten dürfe, argumentierte etwa Renate Büchi-Wild (SP, Richterwil). Gabriela Winkler (FDP, Oberglatt) wies auf die veterinärmedizinisch umstrittene und damit schwierige Rassenbestimmung hin.
Philipp Kutter (CVP, Wädenswil) schliesslich meinte, ein Verbot suggeriere eine Vollkaskoversicherung gegen mögliche Unfälle, welche es so gar nicht geben könne. Im Hundegesetz müsse nur so viel wie nötig verboten werden, nicht so viel wie möglich, sagte er.
Auch Regierungsrat Hans Hollenstein (CVP) sprach sich gegen ein Verbot aus. Eine strenge Bewilligungspraxis sei wirkungsvoller als ein Verbot, fand er, da letzteres die Gefahr berge, dass auf andere gefährliche Hunderassen ausgewichen werde.
Regelmässige Wesenprüfung nicht nötig
Auch eine regelmässige Wesensprüfung der möglicherweise gefährlichen Hunde hielt der Rat nicht für nötig. Einen Minderheitsantrag aus der Kommission, die eine solche gefordert hatte, wurde mit 55 zu 105 Stimmen abgelehnt. So bleibt es bei der Wesensprüfung, von der auch eine Haltebewilligung abhängig gemacht wird.
Ausserdem kann das Veterinäramt aufgrund von Hinweisen jederzeit einen Hund prüfen und gegebenenfalls dessem Halter die Bewilligung entziehen. Im Weiteren lehnte der Rat auch einen Antrag ab, mit dem Jagdhunde von der Hundesteuer befreit worden wären. Keine Chance hatte zudem das Begehren, Landwirte von der Bewilligungspflicht auszunehmen.
Obligatorische Haftplfichtversicherung
Die meisten Elemente des Hundegesetzes waren unbestritten. Neben der Bewilligungspflicht für Hunde, die auf so genannten Rassentypenliste aufgeführt werden, sieht das Gesetz eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Hundehalter vor.
Auch die bereits heute geltende Pflicht, Vorfälle mit aggressiven Hunden und Hundebisse zu melden, ist im Gesetz enthalten. Diese Pflicht wurde bereits als Sofortmassnahme eingefügt, nachdem im Dezember 2005 in OberglattZH ein Knabe von Kampfhunden zu Tode gebissen wurde.
Definitiv über das Hundegesetz entscheiden wird der Kantonsrat in frühstens vier Wochen.
Copyright © Neue Zürcher Zeitung AG
Quelle: http://www.nzz.ch/nachrichten/panorama/zuercher_kantonsrat_will_kein_verbot_von_kampfhunden_1.682530.html
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