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31.12.2007 Deutschland: Fünf Jahre Landeshundegesetz - was hat sich getan?
NRW will 2008 über Zuchtverbot beraten

Am 1. Januar 2008 ist das NRW-Landeshundegesetz seit fünf Jahren in Kraft. Hat das Gesetz etwas bewirkt? Wie steht es um die Zukunft der als gefährlich eingestuften Vierbeiner und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung? Der Landtag NRW will Bilanz ziehen.

Es gilt als das härteste Hundegesetz in der Bundesrepublik: Die Verordnung des Landtages NRW soll vor allem Schutz vor gefährlichen Hunden bieten und die Halter zu einem entsprechend besonnenen Umgang mit ihren Tieren bewegen. Die Auflagen, zu denen die Herrchen verpflichtet sind, sind zahlreich und unbequem: Neben dem Maulkorb- und Leinenzwang besteht Meldepflicht, und einen Sachkundenachweis müssen die Besitzer ebenfalls erbringen. Zudem ist es seit 2003 verboten, die gelisteten Hunde aggressiv auszubilden. Wer diese Tiere an der Leine herumführen will, muss außerdem volljährig sein.

Bei Verstoß wird's teuer
Bei Verstoß drohen Geldstrafen bis zu 100.000 Euro oder bis zu zwei Jahre Freiheitsentzug. Auf der roten Liste, der ersten von drei Hundekategorien im Gesetz, stehen die Rassen Pitbull, American Staffordshire, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier sowie hieraus entstandene Kreuzungen. Als minder gefährlich und somit in der zweiten Kategorie erfasst sind etwa Bullmastiff, Mastino Napoletano, Alano und Rottweiler, ihnen folgen große Hunde wie Dobermann und Schäferhund in der dritten Kategorie - die Liste von Beißattacken auf Mensch und Tier führen diese beiden Rassen übrigens an.
Landtag zieht im Frühjahr Bilanz

Ein niedrige Beißhemmung sowie ein gewisser Kampfinstinkt werden den "gefährlichen" Vierbeinern nachgesagt - ein Grund dafür, dass die Landesregierung dem Thema Zuchtverbot wieder besondere Aufmerksamkeit schenken will: Laut Gesetzgeber soll nach fünfjähriger Laufzeit geprüft werden, ob das Hundegesetz (LHundG) die Menschen in NRW ausreichend schützt oder es eventuell ergänzt werden muss. Voraussichtlich im kommenden Frühjahr will sich der Landtag mit den rechtlichen Bestimmungen für die Kampfhundehaltung beschäftigen, wie das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) erklärte.

Sind Kampfhunde vom Aussterben bedroht?
Sollte dem bestehenden Importverbot gelisteter Rassen ein bundesweites Zuchtverbot folgen, scheint der Fortbestand von Pitbull & Co. langfristig bedroht: Laut Welpenstatistik des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH), der rund ein Viertel der Rassehundezüchter in der Bundesrepublik vertritt, wurden 2006 insgesamt 169 American Staffordshire-, Bullterrier- und Staffordshire Bullterrierwelpen geboren - im Vergleich zum Vorjahr lediglich ein Plus von 28 Tieren. Pitbull-Daten sind ausgenommen, da der VDH diese nicht als eigene Rasse anerkennt.
Die bissigeren unter den Tieren machen laut aktueller Statistik des MUNLV 12.400 der insgesamt etwa 360.000 gemeldeten "großen" Hunde in NRW aus (im Vorjahr noch 10.700). Ein Zuchtstopp würde die Tiere langfristig sicherlich von der Bildfläche verschwinden lassen.

Das Gefahrenpotenzial Hund
Von einem "nach wie vor konstanten Gefährdungspotenzial" spricht das zuständige Ministerium bei den Rassen und Kreuzungen der Katagorie eins. Schwarz auf weiß ist es in der jüngsten Statistik vermerkt: Im Vergleich zu 2005 bissen die vier als "gefährlich" eingestuften Hunderassen bei Menschen in 2006 20 mal mehr zu, nämlich 62 mal.
Ein Plus von 20 Angriffen gab es auch bei Hunden der zweiten Kategorie - Bullmastiff & Co. verletzten Menschen im vergangenen Jahr in 49 Fällen. Zu Tode kam bei den Vorfällen in NRW niemand. Dass die Hunde in der Öffentlichkeit eine Gefahr darstellen, wird offenbar bewusst wahrgenommen: Laut MUNLV werden in den Kommunen verstärkt Ordnungswidrigkeiten von Dritten angezeigt. Insbesondere die Meldepflicht werde von den Hundehaltern häufig vernachlässigt.

Kommunen leisten gute Arbeit
Eine positive Bilanz nach fünf Jahren Landeshundegesetz zieht die Deutsche Polizeigewerkschaft im Beamtenbund (DPoIG). Ihr Bundesvorsitzender Rainer Wendt lobt die gute Arbeit der Kommunen und ihrer Ordnungsdienste, vor allem in NRW hätten sie die Polizeibeamten stark entlastet.
"Heute überlegen es sich die Leute dreimal, ob sie sich eine Bestie anschaffen oder doch lieber einen Pudel", betonte Wendt. Die durch das Gesetz bewirkte öffentliche Diskussion habe den größten Beitrag zur Beruhigung der Situation geleistet, sonderlich spektakuläre Einsätze wie noch vor einigen Jahren habe es in 2007 nicht gegeben.
Dass das Thema Zuchtverbot erneut aufkommt, hält Wendt daher für notwendig: "Eine Lockerung der Gesetze wäre fatal." Jedoch räumt er einem Zuchtverbot auf Bundesebene im Hinblick auf die unterschiedlichen Rechtslagen in benachbarten EU-Ländern lediglich eine "symbolische Wirkung" ein.
Stand: 31.12.2007, 06:00 Uhr

Quelle: http://www.wdr.de/themen/politik/nrw/hundeverordnung/071231.jhtml?rubrikenstyle=panorama