20.08.2007: Deutschland Kampfhunde - „Der Generalverdacht ist nicht gerechtfertigt“Wenn im September die Entscheidung über die neue Hundesteuersatzung fällt, wird Dieter Ramolla im Römer sein. An vorderster Front, wie er es beim Thema Kampfhunde immer gewesen ist. Er war es, der sich nach Einführung der Sondersteuer für Kampfhunde im Jahr 1999 als Erster gegen die neue Regelung aufgelehnt hat, weil er nicht verstehen konnte, warum er für seinen American Staffordshire Terrier 900 Euro im Jahr zahlen musste, während etwa der Halter eines Bullterriers beim Normalsteuersatz von 90 Euro blieb. Er klagte gegen diese Regelung. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel gab ihm im Dezember vergangenen Jahres recht. Tierschutzvereine tun Unmut kund Die Sondersteuer sei eine Ungerechtigkeit, findet Ramolla, dessen American Staffordshire mit zwei kleinen Kindern aufgewachsen ist und in einem Gutachten als „gehorsames und freundliches Tier“ bezeichnet wurde. Mittlerweile ist Ramolla nicht mehr der Einzige, der sich öffentlich gegen die Sondersteuer von nunmehr elf Rassen stellt. Vor allem Tierschutzvereine und Verbände geben ihren Unmut kund. Schäferhund beißt häufiger zu als „Listenhund“ Das bestätigt auch Tierärztin Michaela Hafner, die für das Ordnungsamt als Sachverständige tätig ist und im Jahr etwa 40 Hunde prüft. Sie sieht die Sondersteuer als „reine Willkürsteuer“, da nicht belegt werden könne, dass die Listenhunde aggressiver seien als etwa Schäferhunde oder Rottweiler „oder jeder andere größere Hund“. Aus fachlicher Sicht sei eine solche Steuer nicht berechtigt, sagt sie. Die Hessische Hundeverordnung definiert Hunde als gefährlich, wenn „auf Grund rassespezifischer Merkmale oder Zucht eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren anzunehmen ist“. Laut Hafner gibt es aber kein Gutachten, das eindeutig bestätigt, dass Aggressivität bei Hunderassen vererbbar sei. Wie sich das Tier entwickele, komme auf seine „Sozialisierung“, also die jeweilige Umgebung, an. Bullterrier oder American Staffordshire seien „nicht gefährlicher als andere Hunde“. Das hätten die zahlreichen Wesenstests ergeben. „Was haben Sie denn da an der Leine?“ Dies versucht auch Liane Hentschel den Menschen zu vermitteln, denen sie begegnet, wenn sie mit ihrem Bullterrier spazieren geht. Es ist ihr siebter Hund. Sie hat ihn aus dem Tierheim geholt, „damit er noch ein oder zwei schöne Jahre hat, bevor er stirbt“, wie die Siebenundsiebzigjährige sagt. Sollte die Sondersteuer künftig auch für Bullterrier eingeführt werden, muss sie 900 Euro Steuern zahlen - viel Geld für die Rentnerin. Ein Passant habe einmal zu ihr gesagt: „Was haben Sie denn da an der Leine? Diese Hunde hätten schon längst alle vergast werden müssen.“ Sprüche dieser Art, sagt Liane Hentschel, bekomme sie regelmäßig zu hören. Die Listenhunde würden stigmatisiert, „und als Besitzer ist man gleich mit dran“. Wenn ein Hund wirklich auffällig werde, sagt sie, sehe sie die Sondersteuer ja ein. Bestraft werden, ohne dass der Hund etwas getan habe, wolle sie jedoch nicht. Steuervergünstigungen nach bestandenem Wesenstest? Es gebe derzeit mehrere Versionen, über die noch abgestimmt werden müsse, hieß es in der vergangenen Woche im Finanzdezernat. Alle Vorschläge enthielten „eine Art Kompromiss“, wie die zuständige Referentin Anne Rückschloß sagt. Geplant sei etwa eine Begleithundeprüfung, in der der Halter nachweisen müsse, dass er sein Tier verantwortungsvoll führe. Wenn der Hund zudem noch den Wesenstest bestehe, seien Steuervergünstigungen möglich. Wie viel das sein wird, steht laut Rückschloß allerdings noch nicht fest. Quelle: http://www.faz.net/s/.... |
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