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30.08.2007 Österreich: FORDERUNGEN
Mehr Macht gegen Kampfhunde

Änderungen im Polizei-Strafgesetz des Landes fordert Vizebürgermeister Harald Preuner (ÖVP) nach der Hunde-Attacke von Salzburg-Lehen. Die Behörde müsse anordnen können, einen Kampfhund einschläfern zu lassen.

Lebensgefährliche Attacke

Wie berichtet wurde am Montag eine in Japan geborene Salzburgerin vom Kampfhund ihres Nachbarn - einem Pitbull - schwer verletzt. Vizebürgermeister Preuner und das Opfer der Attacke fordern eine Änderung des Landesgesetzes. Überlegt werden soll auch ein generelles Verbot gefährlicher Hunderassen. Die Salzburger Künstlerin und Fremdenführerin Junko Flatscher ist von dem Kampfhund mehrmals in Brust, in Hals und Kopf gebissen worden.

Sie kann nicht verstehen, dass erst jemand schwer verletzt werden muss, bevor Behörden reagieren: "Da sollte man nicht zusehen, denn viele Leute fürchten sich, wenn sie auf der Straße gehen und ein solcher Hund ohne Leine auf sie zukommt. Ich habe ein ganzes Jahr in Angst gelebt hier, weil ich mir dachte, wann wird der nächste Angriff dieses Tiers kommen. Letztlich bin ich froh, dass ich einen guten Schutzengel gehabt habe und in der lebensgefährlichen Lage noch immer klar denken und reagieren habe können." "Leinen- und Maulkorb-Zwang zu wenig"
Der Hund wurde am Mittwoch - also zwei Tage nach dem Vorfall - aus der Wohnung des Besitzers entfernt und soll in ein Tierheim nach Oberösterreich gebracht werden.

Der schwarze Vizebürgermeister Preuner fordert von der ressortzuständigen Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) eine Gesetzesänderung: "Die Behörde kann bisher nur einen Leinen- und Maulkorb-Zwang vorschreiben. Das ist für solche Fälle viel zu wenig. Hier müssen wir das Strafgesetz des Landes verschärfen, damit so ein Hund sofort verwahrt und nötigenfalls auch eingeschläfert werden kann. Die Behörde braucht bessere Möglichkeiten für solche Fälle." Verschärftes Gesetz
Außerdem solle generell über ein Verbot gefährlicher Hunderassen nachgedacht werden, sagt Preuner.

Quelle: http://salzburg.orf.at/stories/218167/

30. August 2007 - Burgstaller lässt Kampfhunde-Verbot prüfen

Als Reaktion auf die Hundeattacke in Lehen beauftragte die Landeshauptfrau den Legislativ- und Verfassungsdienst des Landes mit einer Prüfung der Rechtslage, einem möglichen Verbot gefährlicher Hunde bzw. strengeren Auflagen für Tierhalter.

SALZBURG (SN). Sie sei sehr wohl diskussionsbereit, über eine Verschärfung der gesetzlichen Grundlagen zum Schutz vor gefährlichen Hunden zu reden. Konkret könne sie sich ein Verbot gewisser Hunde bzw. Hunderassen vorstellen, auch Auflagen für die Halter gewisser Hunde bzw. Hunderassen seien denkmöglich. Das gab am Donnerstag Salzburgs Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ; im SN/Kolarik-Bild) in einer Aussendung bekannt.

Der Hintergrund: Der Legislativ- und Verfassungsdienst des Landes Salzburg hat am Donnerstag nach einer Anfrage aus der Stadt Salzburg auftragsgemäß der Salzburger Landeshauptfrau über die gesetzlichen Möglichkeiten zur Verhinderung von Verletzungen durch gefährliche Tiere berichtet. Konkret wollte Landeshauptfrau Burgstaller wissen, welche Möglichkeiten die Behörden schon jetzt haben, um gegen gefährliche Hunde vorzugehen.

Im aktuellen Anlassfall wurden laut Legislativdienst nicht alle gesetzlichen Möglichkeiten genutzt

Der Legislativ- und Verfassungsdienstes des Landes Salzburg stellte klar, dass nach Rechtsansicht des Landes bei dem aktuell medial thematisierten Fall, bei dem eine 57-jährige Frau in Lehen am Montag schwer verletzt wurde, die Stadt Salzburg nicht alle ihre zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten ausgenützt hat: Nach § 3c Abs 2 des Landespolizeistrafgesetzes (LaPolStrG) habe nämlich „die Gemeinde das Halten eines Tieres in einer Wohnung einschließlich deren Nebenräumen usw. zu untersagen, wenn dadurch Dritte gefährdet oder über das zumutbare Maß hinaus belästigt werden.“ Die Annahme eines derartigen Sachverhaltes seit naheliegend, da es im Schreiben der Stadt Salzburg heiße, dass „bei derartigen Hunden künftig eine Gefährdung von Menschen nicht (gänzlich) ausgeschlossen“ werden könne, so die Juristen des Landes.

Gemäß Absatz 5 des Gesetzes hätte weiters die Möglichkeit bestanden, bei „Gefahr im Verzug“ für das Leben oder die Gesundheit von Menschen durch ein nicht ordnungsgemäß gehaltenes Tier die unmittelbar erforderlichen Maßnahmen auch ohne vorangegangenes Verfahren zu setzen, so der Legislativ- und Verfassungsdienst des Landes. Ohne Kenntnis der näheren Umstände sei es aber nicht möglich zu klären, warum von diesen gesetzlichen Möglichkeiten nicht Gebrauch gemacht worden ist.

Landesjuristen: Beschlagnahme eines Tieres rechtlich möglich
Prinzipiell könne die Behörde aufgrund der geltenden Rechtslage (§3c Abs 1 zweiter Satz Landespolizei-Strafgesetz) schon jetzt über einen Hund als Strafe im Verwaltungsverfahren den Verfall und bei „Gefahr im Verzug“ auch seine Beschlagnahmung ausgesprochen werden. Verfallene Tiere sind gemäß Landespolizei-Strafgesetz einem bewilligten Tierheim zu übergeben; die Tiere gehen bei der Übergabe in das Eigentum des Tierheimes über.
Kampfhundeverbot gibt es in Vorarlberg bereits

Ein Kampfhundeverbot wurde schon in der Vergangenheit diskutiert. Eine Novelle des Landespolizei-Strafgesetzes bietet seit 2001 die Möglichkeit, die Haltung von ihrer Art nach für das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährlichen Tieren an eine Genehmigung der Gemeinde zu binden. Die Landesregierung kann dazu eine Verordnung erlassen, in der die wichtigsten, für die Tierhaltung in Betracht kommenden und für das Leben und die Gesundheit von Menschen gefährlichen Tierarten verzeichnet werden. Eine solche Verordnung wurde bisher nicht erlassen, da prinzipiell nach allgemein sachverständiger Auffassung die Gefährlichkeit bei Hunden kein Kriterium einer Rassezugehörigkeit ist, sondern ein individuelles Merkmal. In Vorarlberg bestehen Beschränkungen für das Halten bestimmter Hunderassen. In Tirol wurden Beschränkungen für bestimmte Hunderassen wieder aufgehoben. Eine "Kampfhundeverordnung" des Landes Steiermark wurde 1997 vom VfGH aus formalen Gründen aufgehoben. Es wurde keine neue Verordnung erlassen. Die restlichen Bundesländer verzichten auf eine Differenzierung nach Hunderassen.

Quelle: http://www.salzburg.com/nwas/index.php