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23.06.2008 Deutschland: Beschluss des Landtages voraussichtlich im Oktober
Kampfhundegesetz verzögert sich weiter

Von Michael Bock

Magdeburg. Der Landtag wird das jahrelang umstrittene Kampfhundegesetz voraussichtlich erst im Oktober beschließen. Das bestätigte CDU-Innenpolitiker Jens Kolze gestern der Volksstimme. Eigentlich wollten die Parlamentarier das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschieden.

Laut Kolze gibt es zwischen der CDU und der SPD keine inhaltlichen Differenzen mehr. Die Zeitverzögerung begründete er mit erforderlichen Klarstellungen bei der Finanzierung. So müsse im Gesetz verankert werden, dass den Kommunen bei der Übertragung neuer Aufgaben auch die dafür notwendigen Finanzmittel zugesichert würden, sagte Kolze. Das Innenministerium erarbeite derzeit " mit Hochdruck " eine entsprechende Formulierung.
SPD-Innenpolitiker Bernward Rothe bestätigte, dass mittlerweile alle inhaltlichen Fragen geklärt seien. Auch er betonte, dass noch eine " saubere Regelung " für die Kommunen gefunden werden müsse. Der Innenausschuss des Landtages wird sich am 4. September erneut mit dem Thema befassen.

Das Gesetz sieht vor, dass künftig alle Hunde per Chip oder Tätowierung gekennzeichnet werden müssen. Zudem werden alle Hundehalter dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Für Hunde von vier Rassen und auffällig gewordene Hunde sollen ein sogenannter Wesenstest sowie ein Maulkorb- und Leinenzwang festgeschrieben werden.
Vorgesehen ist zudem, dass Beißunfälle gemeldet und zentral erfasst werden, um verlässliche Zahlen über die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen zu erhalten. Das Gesetz soll alle vier Jahre auf seine Wirksamkeit überprüft werden. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder von bis zu 10 000 Euro.

Sachsen-Anhalt ist das einzige Bundesland ohne Hundegesetz. Die Diskussion darüber läuft seit Jahren. Die SPD hatte lange Zeit eine Rasseliste mit elf Rassen gefordert und das Innenministerium bereits im Oktober 2006 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Die CDU hatte sich dagegen gewehrt.
Als Kompromiss war im Oktober vorigen Jahres eine Beschränkung auf die vier Hunderassen ausgehandelt worden, für die in Deutschland ein Einfuhrverbot gilt. Es handelt sich dabei um Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier.
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Dokument erstellt am 19.06.2008 um 06:00:48 Uhr
Erscheinungsdatum 19.06.2008 | Ausgabe: mdx


Quelle: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?em_cnt=1072900