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10.05.2008 Sachsen-Anhalt - Magdeburg: Maulkorb- und Leinenzwang für Kampfhunde soll kommen

Lange umstrittenes Gesetz soll im Juni endgültig beschlossen werden
Das jahrelang umstrittene Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden in Sachsen-Anhalt soll Ende Juni im Landtag die letzte Hürde nehmen. «Es ist das Ziel von CDU und SPD, das Gesetz vor der Sommerpause zu beschließen. Es versteht ja kein Mensch mehr, dass wir eineinhalb Jahre und länger über dieses Gesetz debattieren», sagte der CDU-Innenpolitiker Jens Kolze in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Magdeburg. Ursprünglich sollte die Verordnung Ende Mai beschlossen werden, wegen noch offener rechtlicher Fragen wurde sie aber von der Tagesordnung gestrichen. Sachsen-Anhalt ist zurzeit das einzige Bundesland ohne ein Kampfhundegesetz.
Für Hunde von vier Rassen und auffällig gewordene Hunde sollen ein Wesenstest sowie ein Maulkorb- und Leinenzwang festgeschrieben werden. Bei Hunden, die in einem Wesenstest ihre Ungefährlichkeit nachweisen, sollen die Auflagen gestrichen werden. Geplant ist auch, dass jeder Hundehalter eine Haftpflichtversicherung abschließt und die Tiere per Chip oder Tätowierung registriert werden. Außerdem sollen Beißvorfälle gemeldet werden, um verlässliche Zahlen über die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen zu bekommen.
«Wir haben uns bei den Knackpunkten weiter verständigt», sagte der Landtagsabgeordnete Kolze mit Blick auf den Gesetzentwurf, über den der Landtag Ende 2007 in erster Lesung beraten hatte. «Vom Grundsatz her bin ich weiterhin der Meinung, dass Sachsen-Anhalt dieses Gesetz nicht wirklich braucht. Viele Kritiker bezeichnen das Gesetz als zahnlosen Tiger, ich würde das nicht ganz so sehen», sagte der CDU-Politiker. Es gebe bereits jetzt gesetzliche Regelungen, mit denen gegen Hundehalter vorgegangen werde könne. Kolze wies darauf hin, dass die meisten Beißvorfälle auf Privatgelände passierten, wo das Gesetz keine Wirkung entfalte.
Klärungsbedarf gebe es noch bei der Finanzierung, sagte Kolze. «Wenn wir den Kommunen neue Aufgabe zuweisen, dann müssen wir auch die Finanzierung sicherstellen.» Der Politiker sprach sich auch dafür aus, die Wirksamkeit des Gesetzes nach drei Jahren zu prüfen; und nicht erst wie vorgesehen nach fünf Jahren.
Die SPD hatte lange Zeit eine Rasseliste mit elf Rassen gefordert und das Innenministerium schon im Oktober 2006 ein entsprechendes Gesetz eingebracht, die CDU hatte immer dagegen plädiert. Aus ihrer Sicht sagt die Rasse eines Hundes nichts über dessen Gefährlichkeit aus. Als Kompromiss wurde eine Beschränkung auf die vier Hunderassen vereinbart, für die in Deutschland ein Einfuhrverbot gilt. Es handelt sich um Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier.
Quelle: http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/