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05.05.2008 Deutschland: Verwaltungsgericht hebt Kampfhundesteuer auf

LAICHINGEN - Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Laichinger Kampfhundesteuer für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Der Gemeinderat hatte im November 2006 beschlossen, dass für so genannte Kampfhunde 600 Euro -Hundesteuer im Jahr fällig werden, während andere Rassen nur 81 Euro kosten. Dagegen hatte eine Hundebesitzerin geklagt. Die Stadt kann Berufung einlegen.
Von dem Urteil könnte ganz Baden-Württemberg betroffen sein. Das Verwaltungsgericht habe damit nicht nur die höheren Steuern für Kampfhunde in Laichingen aufgehoben, sondern auch grundsätzlich die Rechtmäßigkeit der Polizeiverordnung des Innenministeriums über das Halten gefährlicher Hunde angezweifelt, erläutert Anwalt Lars-Jürgen Weidemann, der die Laichinger Hundebesitzerin Monika Müller vertritt.
Genau auf diese Polizeiverordnung aus dem Jahr 2000 hatte sich Laichingen - wie andere Städte auch - berufen und die darin aufgeführte Liste gefährlicher Hunde übernommen. In dieser Liste ist auch der American-Staffordshire-Terrier vertreten, und darum handelt es sich bei Müllers Hündin Xena, übrigens Laichingens einziger "Kampfhund".
Keine Daten als Belege erhoben
Anwalt Weidemann hatte argumentiert, dass Baden-Württemberg seiner Beobachtungspflicht nicht nachkomme. Das Land habe nie Statistiken über die Häufigkeit von Vorfällen mit so genannten Kampfhunden erhoben. Es gebe also gar keine Daten, die diese angebliche Gefährlichkeit belegen.
Dieser Argumentation sei das Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung am Dienstag gefolgt, sagt Weidemann. Eine schriftliche Begründung liegt noch nicht vor. Das Gericht habe bestätigt, dass der Laichinger Gemeinderat nicht mehr ohne weiteres bestimmte Rassen als gefährlicher einstufen könne als andere Hunde gleicher Größe. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung habe das Gericht die Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof zugelassen.
Ob die Stadt Laichingen davon Gebrauch machen will, war gestern nicht mehr zu erfahren. Den Steuerbescheid für Xena hatte die Stadt bereits ausgesetzt, als Monika Müller Klage einreichte.
Dass Xena gefährlicher sein soll als andere Hunde, hatte ihre Besitzerin von Anfang an für einen schlechten Scherz gehalten. Die neunjährige Hündin hat zweimal den Wesenstest bestanden, sei ausgesprochen kinderlieb und verhalte sich anderen Hunden gegenüber völlig friedlich. Es habe noch nie irgendeinen Vorfall mit ihr gegeben, bestätigt Monika Müller.
(Erschienen: 03.05.2008)
Quelle: http://www.szon.de/lokales/ulm/laichingen/200805030638.html