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25.04.2008 Schweiz: Auf die Schulbank mit den Tierhaltern

Donnerstag 24. April 2008, Inland (Schweiz)

Im Tierschutz setzt der Bundesrat auf Ausbildung und Aufklärung statt auf Verbote - auch bei Kampfhunden.
Bern Das Problem der gefährlichen Hunde will der Bundesrat nicht mit drastischen Massnahmen wie Rassenverboten angehen. Nach Ansicht der Landesregierung genügten Ausbildungen für Hunde und deren Halter, sagte die Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, Doris Leuthard, gestern vor den Medien in Bern. Offen sei noch die Frage einer Haftpflicht für Hundehalter. Weitergehende Massnahmen überlasse man aber den Kantonen.
Die neue Tierschutzverordnung sieht vor, dass Hundehalter ab 2010 vor dem Kauf einen theoretischen Kurs besuchen. Im ersten Jahr müssen sie zudem mit ihrem Tier ein Training absolvieren. Wer bereits Hunde besitzt, muss keine Kurse absolvieren. Hundebesitzer, die sich ein weiteres Tier kaufen, müssen jedoch ab dem 1. September 2008 das Training absolvieren. Wer danach einen neuen Hund kauft, muss bis zum 1. September 2010 den theoretischen Kurs und das Training bestreiten. Die Hundetrainings dürfen nur Ausbildner durchführen, die vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) anerkannt werden.

Kurse für Bauern

Auch in den anderen Bereichen des Tierschutzes setzt der Bundesrat auf Aufklärung statt auf Verbote. Bauern, Halter von Wildtieren, Tiertransporteure und andere Personen, die mit Tieren arbeiten, müssen ebenfalls eine Ausbildung besuchen. Alle übrigen Tierhalter will das BVET mit einer Kampagne über die Bedürfnisse von Tieren informieren. Skeptisch beurteilt worden war die Tierschutzverordnung von den Bauern. Die Landwirte habe man jedoch mit Übergangsfristen einbinden können, sagte Leuthard. So besässen sie mehr Zeit, um die notwendigen Investitionen vorzunehmen.
Konkret werden in der Rinderzucht ab 2013 im Liegebereich harte Vollspaltenböden verboten. Kälber müssen in Gruppen gehalten werden und jederzeit Wasser trinken können. Der Liegebereich für Schweine darf ab 2018 nicht mehr voll perforiert sein. Zudem sollen die Tiere jederzeit genügend Beschäftigungsmaterialien und Abkühlungsmöglichkeiten zur Verfügung haben. Ab 2010 dürfen Ferkel zudem nur noch unter Schmerzausschaltung kastriert werden.

Blickkontakt zu Artgenossen

Pferde müssen ab 2013 Blickkontakt zu Artgenossen haben. Dies gilt künftig auch für Schafe und Ziegen. Schafe dürfen ab 2018 zudem nicht mehr angebunden gehalten werden. Angebunden gehaltene Ziegen müssen ab 2010 im Sommer und Winter für eine gewisse Zeit ins Freie dürfen. Ausserdem enthält die Tierschutzverordnung auch Vorschriften für die Haltung anderer Haustiere wie Meerschweinchen, Hamster, Chinchilla, Wellensittiche oder Kanarienvögel. Meerschweinchen etwa dürfen künftig nicht mehr einzeln gehalten werden.

Kein Polizeistaat

Neu soll auch die Kontrolle der Tierschutzgesetzgebung verstärkt werden. Zuständig dafür sind die Kantonstierärzte, wie Leuthard, die selber keine Tiere besitzt, sagte. Es gehe jedoch nicht darum, einen Polizeistaat zu errichten und private Tierhalter systematisch zu kontrollieren. Die neue Tierschutzgesetzgebung war vom Schweizer Tierschutz (STS) bereits früher als viel zu lasch kritisiert worden. Der STS lancierte deshalb seine Volksinitiative für einen Tierschutzanwalt. Diese kam mit rund 144 000 Unterschriften zustande. Der Bundesrat sprach sich am 16. Januar gegen das Volksbegehren aus. (sda)
Quelle: http://www.shn.ch/pages/archivartikel.cfm?id=227791&b1=Auf%20die%20Schulbank...

St. Gallen – Schweiz – 24.04.2008
Kurs wird Pflicht für jeden Halter
Wer einen Hund will, muss künftig erst einen Kurs absolvieren – die Tierschutzverordnung bringt weitere Neuerungen

Im Kampf gegen beissende Hunde verlangt der Bund künftig eine Ausbildung für alle neuen Hundehalter. Dies soll auch dem Tierschutz dienen. Neu ist zudem, dass Wellensittiche und Meerschweinchen nicht mehr alleine gehalten werden dürfen.
christian von burg/bern
Die Haltung von Haustieren wird künftig mit grösserem Aufwand verbunden sein. Der Bund verlangt die Einhaltung strengerer Richtlinien beim Tierschutz und versucht gleichzeitig das Problem der aggressiven und beissenden Hunde zu lösen.

Kurse und Training

Wer einen Hund möchte, muss ab 2010 schon vor dem Kauf einen theoretischen Kurs machen. Dieser soll gemäss Hans Wyss, Direktor des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET), «zwei, drei Abende» dauern. Danach muss der frischgebackene Hundebesitzer mit seinem Haustier ein Training absolvieren. Dieses besteht gemäss Wyss aus «etwa fünf Kursbesuchen». Die Details werden in den kommenden Monaten näher geregelt. Wer bereits einen Hund hat, muss die neuen Vorschriften nicht erfüllen.

Ziel: Weniger Bisse

Mit diesen Massnahmen will der Bund die Gefahr von Hundebissen minimieren. Bereits in Kraft ist die Pflicht zur Kennzeichnung aller Hunde mittels implantierter Chips, das Verbot, Hunde auf Aggressivität zu züchten, und eine Meldepflicht bei Hundebissen. Weiter plant der Bundesrat eine Verschärfung der Haftpflicht bei Hundebissen. Eine parlamentarische Subkommission versucht zudem, kantonale Einschränkungen wie Rasseverbote oder Leinenzwang für bestimmte Gebiete zu vereinheitlichen. Es gebe sicher Hundebesitzer, die sich über die zusätzlichen Auflagen ärgerten, sagt Verena Amman von der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft, «und auch einige, die den Kurs nicht bräuchten». Dennoch begrüsse die Gesellschaft diese Kurse als die «gescheiteste Variante», um das Problem der aggressiven Hunde zu lösen.

«Wie lebt Ihr Büsi?

In der gestern präsentierten Verordnung steht aber nicht der Schutz des Menschen, sondern derjenige der Tiere im Zentrum.
Neben der Nutztierhaltung (siehe Kasten) wurden auch die Regelungen für die Haltung diverser Haustiere verfeinert. So dürfen etwa sozial lebende Arten wie Meerschweinchen oder Wellensittiche grundsätzlich nicht mehr alleine gehalten werden. Neu gilt etwa für Meerschweinchen auch eine Mindestgrösse für das Gehege: ein halber Quadratmeter für zwei Tiere – mit Schlafbox, Nageobjekte und Klettermöglichkeit. Auch die Vorschriften für das Halten, aber auch Töten von Aquarienfischen sind strenger geworden. Kontrolliert werden die Haustierbesitzer nur, wenn beim Kantonstierarzt eine entsprechende Meldung gemacht wird. Der Bundesrat wolle keinen «Überwachungsstaat in Sachen Tierschutz», sagte Bundesrätin Doris Leuthard vor den Medien, es brauche keine Beamten, die sich im Privathaus nach der Befindlichkeit der Hauskatze erkundigten.

Alle Informationen im Detail: http://www.tiererichtighalten.ch
Quelle http://www.tagblatt.ch/index.php?artikelxml=1501399&ressort=tagblattheute/inland&jahr.....